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Aktuelles:

Eine Ära geht zu Ende...

zum 30.09.2020 verabschieden wir unsere Mitarbeiterin im Verkauf Heizöl / Diesel 

Ulrike Schmidberger

schweren Herzens in den wohlverdienten Ruhestand. Wir danken ihr für Ihren langjährigen unermüdlichen und engagierten Einsatz zum Wohle der Schwarz GmbH und wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute.

So ganz ohne Arbeit kann sie aber noch nicht!

Frau Schmidberger wird künftig für den Tankbau bei der T.E.T. GmbH tätig sein. Bei Fragen rund um das Thema Tankanlagen erreichen Sie Frau Schmidberger ab 01.10.2020

mobil unter 01525-4629325

oder per E-Mail unter info@tank-tet.de  

 

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Verstärkung im Verkauf Mineralöle zum 01.07.2020

wir begrüßen unseren ehemaligen Auszubildenden

Herrn Christian Wießmeyer

der nach erfolgreicher Weiterbildung zum 01.07.2020 ins Unternehmen zurück gekehrt ist. Wir freuen uns sehr über die Unterstützung im Verkauf und am Telefon und auf die weitere gute Zusammenarbeit mit ihm.

Willkommen zurück!  

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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

(AwSV zum 01.08.2017)

Was bei Heizöltanks zu beachten ist:

 

Prüfpflicht:

Die Prüfung einer Heizölverbraucheranlage mit mehr als 1.000 L Fassungsvermögen hat grundsätzlich einmalig vor der Erst-Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung zu erfolgen

Unterirdische und oberirdische Tanks mit mehr als 10.000 L Fassungsvermögen und oberirdische Tanks in Wasserschutzgebieten mit mehr als 1.000 L Fassungsvermögen sind grundsätzlich wiederkehrend prüfpflichtig

Regelmäßige Kontrolle:

Der Tank sollte regelmäßig (vor der Heizperiode / nach längerer Abwesenheit / vor, während und nach der Befüllung) in Augenschein genommen werden.

Tank, Befüll- und Entlüftungsleitungen sollten nicht verformt sein, keine Einbeulungen oder Verfärbungen haben

Der Auffangraum der Tankanlage muss trocken, einsehbar und frei von Fremdgegenständen sein. Innenanstrich intakt und rissfrei.

Doppelwandige Tanks benötigen keinen zusätzlichen Auffangraum! Am Leckwarngerät, soweit erforderlich, muss die Bereitschaftslampe grün leuchten.

Befüllung:

Dem Tankwagenfahrer muss der einfache Zugang zur Heizung, Entlüftungsleitung und zur Tankanlage gewährt werden.

Füllstand und Nennvolumen jedes Tanks muss jederzeit erkennbar sein.

Achtung: Ist eine ordnungsgemäße Tankbefüllung nicht sichergestellt, ist der Tankwagenfahrer gesetzlich verpflichtet, die Belieferung abzulehnen!

Fachbetriebspflicht:

Alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen sowie umfassende technische Inspektionen sind ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchzuführen um den ordnungsgemäßen Zustand der Heizölverbraucheranlage zu gewährleisten.

Dokumentation:

Als Betreiber eines Heizöltanks haben Sie eine Dokumentation zu führen. Fassen Sie alle Unterlagen (Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblätter, Reparaturen) in einem Ordner zusammen.
Auf Verlangen haben Sie diese Dokumentation der zuständigen Behörde, dem Sachverständigen zur Prüfung und dem Fachbetrieb vor Tätigkeiten am Tank vorzulegen.

Bei Fragen rund um Ihren Tank kontaktieren Sie uns bitte!





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